Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1.Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit der Firma MK Dienste & Services erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig.

 

2.Leistungen
Der  Auftragnehmer hat die vertraglich vereinbarten Leistungen vertragsgerecht zu erledigen.

Mängel in der Leistungsdurchführung sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten die Arbeiten als ordnungsgemäß durchgeführt. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung der Leistung in einem angemessenen Zeitraum berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Rechnungskürzung nur berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.


 

3.Pflichtendes Auftraggebers

Der Auftraggeber hat von Anbeginn eine ordnungsgemäße Übergabe und Einweisung in die Immobilie sicherzustellen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.
 

4. Winterdienst

Die Leistungen werden nach den jeweiligen örtlichen Gemeindereinigungssatzungen hinsichtlich der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen durchgeführt.

Die Erforderlichkeit eines Winterdiensteinsatzes hat der Auftragnehmer selbständig und rechtzeitig festzustellen. Die Abfuhr von Schnee erfolgt nur auf gesonderte Berechnung. Das Entfernen von Schnee kann in folgenden Fällen erst beim nächsten regulären Einsatz oder nach Absprache und ggf. gegen zusätzliche Bezahlungen erfolgen:Schnee, der von ungereinigten Nachbargrundstücken herübergetragen wird; Schnee,der durch die Straßenreinigung auf bereits geräumte Gehwege geworfen wird; Glättebildung durch defekte Dachrinnen oder Schmelzwasser; bei vom Dach stürzenden Schneeverwehungen.

Soweit Zugänge- und Einfahrten nicht versperrt werden, stehen zur Ablagerung des anfallenden Schnees die Ränder der zu räumenden Flächen zur Verfügung.

 

5.Vergütungen

Die gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

Ersatzteile und Material für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Bei Gefahr in Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt und beauftragt, den Schaden,falls erforderlich selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnung des Auftragnehmers in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers oder wenn der Auftraggeber einen Antrag auf Erlass des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist der Auftragnehmer zur sofortigen Einstellung seiner vertraglich geschuldeten Leistung berechtigt.

Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den Auftragnehmer anerkannt. 

 

6.Preisanpassungsklausel

Wegender Lohnintensität der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer u.a. bei einer Änderung der gesetzlichen Tariflöhne, der Soziallbeitragsleistungen oder sonstiger gesetzlicher Mehrleistungenberechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung um 9/10 des jeweiligen Prozentsatzes der Lohnerhöhung bzw. der anderen Mehrleistungen zu fordern.

Eine Anpassung kann erst ab dem ersten des dem der schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monat geltend gemacht werden.

 

7.Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter in Ausführung der Verrichtung schuldhaft verursachte Schäden wird der Höhe nach auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Betriebshaftpflichtversicherungsvertrages  beschränkt.

Die Deckungssummen dieses  Vertrages stellen in jedem Fall die Haftungshöchstgrenzen dar und betragen je Versicherungsfall 2 Mio. Euro pauschal für Personenschäden und/oder 1 Mio. Euro für Sachschäden und 60 Tausend Euro für Vermögensschäden.

Alle Deckungssummen gelten je Versicherungsfall begrenzt auf das einfache je Versicherungsjahr.

 

8.Betriebsübergang
Der Auftraggeber erklärt gegenüber dem Auftragnehmer, dass die auf den Auftragnehmer übertragende Tätigkeit nicht einen eigenen Wirtschaftszweig bzw. eine eigene Wirtschaftseinheit darstellt.Der Auftraggeber erklärt weiter, dass durch die Übertragung der Tätigkeit keine Kündigungen gegenüber eigenen, bisher auf diesem Gebiet tätigen Mitarbeiter,ausgesprochen worden. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Übergang eines solchen gekündigten Arbeitsverhältnisses des Auftraggebers auf den Auftragnehmer festzustellen sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Pflichten eines so übergegangenen Arbeitsverhältnisses frei.

 

9.SalvatorischeKlausel

Falls eine oder mehrerer diese Bestimmungen dieses Vertrages  ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.

 

10.Gerichtsstand

Mit Vollkauflauten und mit natürlichen und/oder juristischen Personen, die zur Ausübung des Rechtsgeschäftes berechtigt oder zugelassen sind, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, Neuwied am Rhein, vereinbart.

Der Gerichtsstand Neuwied am Rhein wird mit Personen, die Nichtvollkaufleute sind,ausdrücklich und ausschließlich für das Mahnverfahren vereinbart.

 

  

Stand: Oktober 2012